Die Entgegennahme der vom Versicherer vor Vertragsschluss zu übergebenden Unterlagen (insbesondere Vertragsinformationen, Bedingungen). Das Einholen von Auskünften beim Rentenversicherungsträger. Das Einholen, die Abgabe und Entgegennahme aller Verträge betreffenden Willenserklärungen von Bausparkassen, Kredit- und Darlehensgebern.